|
|
Ad hoc-Meldungen
Bundesfinanzhof entscheidet zugunsten von YMOS
Ad hoc-Mitteilung vom 13.12.2000
Der Bundesfinanzhof hat laut mündlicher Mitteilung der Geschäftsstelle des ersten Senats im
Revisionsverfahren der YMOS AG gegen das Finanzamt Offenbach am Main-Stadt zugunsten der YMOS AG entschieden.
Aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs resultiert für die YMOS AG im Geschäftsjahr 2000 ein einmaliger
positiver Ergebnisbeitrag in Höhe von 2 Mio. Euro.
|
 |