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Ad hoc-Meldungen
Keine Insolvenzverschleppung
Ad hoc-Mitteilung vom 28.05.2009
Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat am 18.05.2009 das in 2008 gegen den Vorstand Wilfried Hüge begonnene Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Insolvenzverschleppung gem. § 170 Abs. 2 Strafprozeßordnung eingestellt.
Obertshausen, den 28. Mai 2009
Der Vorstand
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