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Ad hoc-Meldungen
Weitere Urteile in den Betriebsrentnerprozessen
Ad hoc-Mitteilung vom 13.10.2008
Am 10.10.2008 hat die 7. Kammer des Arbeitsgerichtes Offenbach am Main die Einsprüche gegen die Versäumnisurteile
vom 01.08.2008 zurückgewiesen.
Der Vorstand wird gegen diese Entscheidungen jeweils Berufung einlegen lassen.
Einstweilige Zahlungen in Höhe von ca. 5.700,00 EUR sind bereits vor Wochen erfolgt.
Obertshausen, den 13. Oktober 2008
Der Vorstand
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