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Ad hoc-Meldungen
Einsprüche von YMOS AG zurückgewiesen
Ad hoc-Mitteilung vom 23.07.2008
Das Arbeitsgericht Mainz / Auswärtige Kammer Bad Kreuznach hat am 22.07.2008 in Idar-Oberstein die Einsprüche
des Vorstandes gegen die Gerichtsentscheidungen vom 26.06.2008 zurückgewiesen.
Der Vorstand wird in allen Fällen Berufung einlegen.
Obertshausen, den 23. Juli 2008
Der Vorstand
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