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Ad hoc-Meldungen
Einsprüche zurückgewiesen
Ad hoc-Mitteilung vom 17.09.2008
In der Verhandlung vom 16.09.2008 hat die 6. Kammer des Arbeitsgerichtes Offenbach die Einsprüche des Vorstandes gegen
die Versäumnisurteile vom 03.07.2008 in 44 Fällen zurückgewiesen.
Der Vorstand wird gegen diese Urteile jeweils Berufung einlegen.
Obertshausen, den 17. September 2008
Der Vorstand
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