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Ad hoc-Meldungen
Weitere Urteile in den Betriebsrentnerprozessen
Ad hoc-Mitteilung vom 05.03.2009
Am 04.03.2009 hat die 8. Kammer des Landesarbeitsgerichtes Hessen in Frankfurt am Main in 13 Fällen die Berufungen der YMOS AG gegen Urteile des
Arbeitsgerichtes Offenbach aus April 2008 auf Kosten der YMOS AG zurückgewiesen und die Revision zum Bundesarbeitsgericht in keinem Fall zugelassen.
Der Vorstand wird gegen diese Entscheidungen alle statthaften Rechtsmittel erheben lassen.
Obertshausen, den 05. März 2009
Der Vorstand
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