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Ad hoc-Meldungen
Weitere Urteile in den Betriebsrentnerprozessen
Ad hoc-Mitteilung vom 04.02.2009
Am 03.02.2009 hat die 6. Kammer des Arbeitsgerichtes Offenbach am Main die Einsprüche
der YMOS AG gegen 27 Versäumnisurteile zurückgewiesen.
Der Vorstand wird gegen diese Entscheidungen - sofern sie sich gegen die YMOS AG richten - jeweils Berufung einlegen lassen.
In einem Fall wurde das Versäumnisurteil vom 30.09.2008 aufgehoben.
Obertshausen, den 04. Februar 2009
Der Vorstand
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