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Ad hoc-Meldungen
Weitere Urteile in den Betriebsrentenprozessen
Ad hoc-Mitteilung vom 24.02.2009
Am 20.02.2009 hat die 6. Kammer des Arbeitsgerichtes Offenbach am Main in acht Fällen die jeweiligen Anwartschaften der Kläger auf betriebliche Altersvorsorgung für den Eintritt des Versorgungsfalles festgestellt.
In 13 Fällen wurde die YMOS AG zur Zahlung von Betriebsrenten in Höhe von ca. 2.900,00 EUR verurteilt.
In einem Fall hat die YMOS AG gegen den Kläger Versäumnisurteil beantragt, eine Entscheidung der Verknüpfung erfolgt am 10.03.2009.
Der Vorstand wird gegen diese Entscheidungen - sofern sie sich gegen die YMOS AG richten - jeweils Berufung einlegen lassen.
Obertshausen, den 24. Februar 2009
Der Vorstand
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