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Ad hoc-Meldungen
Weitere Urteile in den Betriebsrentnerprozessen
Ad hoc-Mitteilung vom 11.02.2009
Am 06.02.2009 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (24. Senat in Darmstadt) die Berufung der YMOS AG gegen das Urteil
des Landgerichtes Darmstadt vom 12.08.2008 zu Gunsten des früheren Vorstandsmitglieds B. wegen vier Pensionsmonatsbeträgen
zu insgesamt € 42.766,16 (brutto) zurückgewiesen.
Der Aufsichtsrat wird gegen die Entscheidung beim Bundesgerichtshof Revision einlegen lassen.
Am 06.02.2009 hat derselbe OLG-Senat 3 Schiedssprüche zu Gunsten zweier früherer Vorstände und einer Vorstandswitwe
über insgesamt € 112.297,00 (brutto) für vollstreckbar erklärt.
Der Aufsichtsrat wird gegen diese Entscheidungen beim Bundesgerichtshof Rechtsbeschwerde einlegen lassen.
Aus den Entscheidungen folgende Zahlungspflichten wurden erfüllt.
Obertshausen, den 11. Februar 2009
Der Vorstand
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