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Ad hoc-Meldungen
Weitere Urteile in den Betriebsrentnerprozessen
Ad hoc-Mitteilung vom 27.10.2008
Am 24.10.2008 hat die 7. Kammer des Arbeitsgerichtes Offenbach am Main die YMOS AG zu weiteren Zahlungen
in Höhe von insgesamt ca. 2.500,00 EUR verurteilt.
Darüber hinaus wurden Anwartschaften festgestellt und Einsprüche zurückgewiesen.
Der Vorstand wird gegen alle Entscheidungen jeweils Rechtsmittel einlegen lassen.
Obertshausen, den 27. Oktober 2008
Der Vorstand
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