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Ad hoc-Meldungen
Weitere Urteile in den Betriebsrentnerprozessen
Ad hoc-Mitteilung vom 09.07.2009
Am 08.07.2009 hat die 8. Kammer des Landesarbeitsgerichtes Hessen in Frankfurt am Main in 71 Fällen die Berufung der YMOS AG gegen Urteile des Arbeitsgerichtes Offenbach am Main auf Kosten der YMOS AG jeweils durch Versäumnisurteil zurückgewiesen. Der Vorstand wird gegen diese Entscheidung jeweils Einspruch einlegen lassen.
Obertshausen, den 09. Juli 2009
Der Vorstand
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